NIBO Ticket

Nutzungsbedingungen für Veranstalter

Stand: Oktober 2026

Christian Niehoff (NIBO Ticket)
Marienhook 28
48691 Vreden
Deutschland

Telefon: +49 170 1130259
E-Mail: info@nibo-ticket.de

USt-IdNr.: DE417762935

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Ticketplattform NIBO Ticket (nachfolgend „Plattform“) durch Veranstalter. Anbieter ist Christian Niehoff (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Die Plattform richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Vereine und andere Organisationen, die Veranstaltungen durchführen (nachfolgend „Veranstalter“). Sie gilt nicht für Verbraucher.

(3) Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Für Ticketkäufer gelten diese Bedingungen nicht. Ihr Vertragspartner ist allein der Veranstalter.

§ 2 Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter ein Veranstalterkonto einrichtet und dem Veranstalter die Zugangsdaten übermittelt. Individuelle Vereinbarungen, etwa zu Gebühren, gehen diesen Bedingungen vor.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt die Plattform als webbasierte Software und als App zur Verfügung. Sie ermöglicht insbesondere:

  • Anlegen von Veranstaltungen, Ticketarten und Kontingenten
  • Ticketverkauf über ein Widget auf der Website des Veranstalters oder über eine Shopseite
  • Versand von Bestellbestätigungen, Tickets als PDF und für Apple Wallet und Google Wallet
  • Erstellung von Rechnungen im Namen des Veranstalters
  • Einlasskontrolle per Scanner, auch ohne Internetverbindung
  • Übersicht über Verkäufe und Einlass

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Für Internetzugang und Endgeräte ist der Veranstalter selbst verantwortlich.

(3) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.

§ 4 Rolle des Anbieters

(1) Der Anbieter ist technischer Dienstleister. Verkäufer der Tickets und Vertragspartner der Käufer ist allein der Veranstalter. Er ist verantwortlich für die Veranstaltung, Preise, Steuern, seine Geschäftsbedingungen gegenüber Käufern und für Erstattungen, zum Beispiel bei Absage oder Verlegung.

(2) Zahlungen der Käufer laufen über Stripe oder PayPal direkt auf das Konto des Veranstalters bei diesem Zahlungsdienstleister. Der Anbieter nimmt keine Kundengelder entgegen. Für diese Konten gelten die Bedingungen von Stripe und PayPal, die der Veranstalter bei der Verbindung akzeptiert. Bei PayPal gehört dazu die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy), die regelt, was über PayPal verkauft werden darf.

(3) Rechnungen werden mit den Angaben erstellt, die der Veranstalter in den Einstellungen hinterlegt. Für deren Richtigkeit, insbesondere Steuersatz, Steuernummer und Kleinunternehmerregelung, ist der Veranstalter verantwortlich.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, etwa bei Zahlungsdienstleistern oder im Internet.

(2) Geplante Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an und legt sie nicht in bekannte Verkaufsstarts oder Veranstaltungen.

§ 6 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere,

  • vollständige und richtige Angaben zu Veranstaltungen, Preisen und Rechnungsdaten zu machen,
  • nur Inhalte einzustellen, an denen er die nötigen Rechte hat (Texte, Bilder, Logos),
  • Zugangsdaten geheim zu halten und Missbrauch unverzüglich zu melden,
  • die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke oder Werbemails zu nutzen,
  • gegenüber Käufern eigene Geschäftsbedingungen, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum bereitzustellen.

(2) Der Veranstalter stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten oder seinen Veranstaltungen beruhen.

§ 7 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Veranstalter für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform zu nutzen. Alle Rechte an der Software bleiben beim Anbieter. Der Veranstalter darf die Software nicht dekompilieren oder nachbauen.

§ 8 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Bei Online-Zahlungen behalten Stripe und PayPal die Plattformgebühr automatisch ein. Geht das nicht, etwa bei einer Verbindung über eine eigene PayPal-App, zahlt der Veranstalter sie gegen Rechnung. Auch über einbehaltene Gebühren erhält er eine Rechnung.

(3) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Veranstalter kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 9 Datenschutz

(1) Für die Daten der Ticketkäufer ist der Veranstalter Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Dazu schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Alle Daten werden in Deutschland gespeichert. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ohne abweichende Vereinbarung kann er von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei Missbrauch der Plattform oder erheblichem Zahlungsverzug.

(3) Bereits verkaufte Tickets für künftige Veranstaltungen bleiben bis zu deren Ende gültig und prüfbar, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

(4) Nach Vertragsende kann der Veranstalter seine Daten und Rechnungen 30 Tage lang exportieren. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Aufbewahrung seiner Rechnungen nach Steuerrecht obliegt dem Veranstalter.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Veranstalter vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für entgangene Ticketverkäufe infolge von Störungen, die der Anbieter nicht grob fahrlässig verursacht hat.

(4) Die Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn das wegen geänderter Rechtslage oder neuer Funktionen nötig ist und den Veranstalter nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen teilt er mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Vreden).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, E-Mail genügt.

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